Beitragsordnung

  1. Das erste Mitgliedsjahr ist beitragsfrei!
  2. Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt
    a) für Mitglieder 15 Euro
    b) für Paarbeitrag 25 Euro
    c) für Jugendliche 5 Euro
  3. Der Vorstand kann in begründeten Fällen (z.B. schwere dauernde Erkrankung mit Pflegebedürftigkeit) teilweise oder volle Beitragsfreiheit gewähren.
  4. Mitgliedsbeiträge werden in der Regel im 2. Quartal eines Kalenderjahres durch Bankabbuchung eingezogen. Im Laufe eines Jahres neu eintretende Mitglieder haben beim Eintritt bis zum 30. September den vollen Beitrag, danach den halben Beitrag zu zahlen.
  5. Soweit eine Bankabbuchung mangels Deckung nicht erfolgen kann, sind die dadurch entstehenden Bankkosten neben dem fälligen Beitrag vom Mitglied nach Zwangsaufforderung innerhalb eines Monats zu zahlen.
  6. Entsprechend § 3 Abs. 2 der Vereinssatzung kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wer mit der Zahlung des Beitrags trotz zweimaliger Mahnung länger als ein Jahr im Rückstand ist. Die 2. Mahnung muss einen deutlichen Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung (Ausschluss aus dem Verein) in der gesetzten Frist enthalten.